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Probleme mit rechtswirksamen Radarfotos

Österreich: Schonzeit für deutsche Raser

 Österreich: Schonzeit für deutsche Raser
WIEN - Auch Österreichs Finanzminister braucht dringend Geld. Das läge auf der Straße, doch er kann es oft nicht aufheben, weil die Polizei deutsche Raser noch immer nicht richtig fotografieren kann.

Ferienzeit, Reisezeit, Abzockezeit – natürlich nur im Dienste der Verkehrssicherheit und natürlich nicht zum Zwecke der Befüllung leerer Staatskassen werden in Österreich die Radarfallen in Stellung gebracht. Einheimische und ausländische Autofahrer werden wieder kräftig zur Kasse gebeten, wenn sie gegen die Regeln, insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen, verstoßen.

Gleiches Recht für alle? Nicht ganz. Deutsche Raser sind etwas gleicher. Für sie herrscht in der Alpenrepublik zumindest dann noch Schonzeit, wenn sie nicht von einem Polizisten mit Radarpistole gestellt (und sofort angehalten werden), sondern in eine Radarfalle mit Kamera tappen. Obwohl es auf EU-Ebene schon im vergangenen Jahr eine Einigung auf das grenzüberschreitende Eintreiben von Verkehrsstrafen gegeben hat, fehlen in Österreich die Voraussetzungen dafür. Es scheitert an einem rechtsgültigen Foto.

Zwar gäbe es zwischen Österreich und Deutschland schon seit 1988 ein Vollstreckungsabkommen, das aber in diesem Fall zahnlos ist, weil es deutsche Behörden nur dann zur Amtshilfe verpflichtet, wenn diese nicht deutschem Recht widerspricht.

Das tut aber die so genannte Lenkererhebung, welche die österreichischen Behörden jedem Zulassungsinhaber schickt, dessen Fahrzeug von einer Radarkamera abgelichtet worden ist. Denn das Beweisfoto wird nur von hinten geschossen, zeigt also nur die Nummerntafel des Autos, nicht aber das Gesicht des «Täters». Österreicher entgehen dagegen der Strafe nicht: Sie müssen entweder eine Person, die zum Tatzeitpunkt ihr Fahrzeug gelenkt hat, namhaft machen – oder selber zahlen.

Deutschland lehnt diese Vorgangsweise als Verstoß gegen das Zeugnisverweigerungsrecht ab. Folglich können deutsche Staatsbürger eine aus Österreich ins Haus flatternde Lenkererhebung, so diese überhaupt so weit kommt, ignorieren. Allerdings mit dem Risiko, bei der nächsten Fahrt durch Österreich in eine Verkehrskontrolle zu geraten und dann direkt zur Kasse gebeten zu werden.

Wirklich gleichgestellt mit dem Rest der Autofahrergemeinde werden deutsche Raser erst sein, wenn es den Österreichern gelingt, Radarfotos von vorne zu schießen. Sobald der Lenker auf dem Bild erkennbar ist, kann nach dem geltenden Vollstreckungsabkommen die Strafe auch von Deutschen eingehoben werden.

Die Österreicher sind aber noch nicht so weit. Zumindest für diese Saison kann Entwarnung gegeben werden: «Es wird im Sommer noch keine Frontfotos geben», sagt Otmar Bruckner, der zuständige Beamte im Wiener Innenministerium.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Frontaufnahmen hat das Parlament zwar vor kurzem geschaffen, derzeit wird aber erst geprüft,  welche Geräte am besten geeignet sind. In Wien rechnet man nicht einmal mehr damit, dass die neuen Radarboxen in diesem Jahr noch installiert werden können.

Manfred Maurer
6.7.2009
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