 |
| Bitte Bild anklicken! |
 |
| Bitte Bild anklicken! |
|
NÜRNBERG - Es war die wohl ärgerlichste Mediengeschichte des Jahres: Ohne stichhaltige Gründe erzwangen im November die von Roland Koch angeführten Unionsvertreter im ZDF-Verwaltungsrat, dass Chefredakteur Nikolaus Brender abgelöst wurde. Inzwischen ist mit Peter Frey sein Nachfolger berufen worden. Bleibt die Frage, ob die öffentlich-rechtlichen Sender auch künftig Beute der Parteien werden dürfen oder ob die öffentliche Kritik am Fall Brender zu Konsequenzen führt.
Natürlich war Roland Koch klar, dass er als Anführer der Unionskampagne gegen Nikolaus Brender keinen öffentlichen Beifall, sondern quer durch die deutsche Medienlandschaft herbe Kritik ernten würde. Bei manch anderem hätte diese Aussicht Skrupel wachsen lassen, nicht beim skandalerprobten hessischen Ministerpräsidenten. Er wusste, die Empörung über den Sturz des ZDF-Chefredakteurs würde zwar heftig ausfallen, aber nur von kurzer Dauer sein.
Freiwilliger Machtverzicht? Wenn Parteipolitik in einem öffentlich-rechtlichen Sender eine Mehrheit organisiert, um im eigenen Interesse Personalpolitik zu betreiben, ist das allemal Stoff für einen Aufreger im Zuschauer- und Wählervolk. Der böse Koch, der arme Brender, der düpierte Intendant Markus Schächter. Ein Primetime-Thema. Die dringend erforderliche anschließende Diskussion, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig vor ähnlich willkürlichen Zugriffen der Parteien geschützt werden könnte, wird dagegen schnell zum echten Quotenkiller.
Das Hauptproblem: Auf der Ebene der Politik, wo entsprechende Vereinbarungen getroffen und Gesetze verabschiedet werden müssten, bleiben am Ende nicht viele übrig, die ernsthaft für die Freiheit der Fernsehmacher eintreten wollen. Zumindest für die großen Parteien würde dies schließlich die freiwillige Aufgabe von Einflussmöglichkeiten bedeuten.
Grüne wollen klagen
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), der als Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats bis zuletzt für Brenders Vertragsverlängerung geworben, aber gegen die Unionsvertreter um Koch die dafür notwendige Drei-Fünftel-Mehrheit in dem Gremium nicht organisieren konnte, legte dennoch schon wenige Tage nach der entscheidenden Sitzung Vorschläge für eine Änderung des ZDF-Staatsvertrags vor. So regte er an, künftig dem Verwaltungsrat nur noch ein ab einer Drei-Fünftel-Mehrheit wirksam werdendes Vetorecht gegen den Personalvorschlag des Intendanten einzuräumen. Außerdem schlug Beck vor, die Mitglieder des Fernsehrates direkt von den gesellschaftlich relevanten Verbänden benennen zu lassen. Bisher wählen die Länderchefs immerhin 25 der insgesamt 77 Mitglieder aus. Außerdem will Beck der Bundesregierung nur noch einen statt drei Fernsehratssitze reservieren und ihren Platz im Verwaltungsrat gänzlich streichen.
Wenig überraschend hat Unionsmann Koch schnell wissen lassen, dass er nichts von all diesen Vorschlägen hält. Damit wird es vorerst keinen neuen Staatsvertrag geben. Die medienpolitische Sprecherin der Bundestags-Grünen, Tabea Rößner, glaubt, dass Kurt Beck nur durch das Wissen um diese Chancenlosigkeit zu seinem relativ mutigen Vorstoß ermuntert wurde. Sie hat von Beginn an dafür plädiert, mit der ganzen Angelegenheit vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Richter sollten überprüfen, ob die im Staatsvertrag festgeschrieben «Staatsferne« des Senders noch gewährleistet sei «und ob die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien noch als Repräsentanz der Bevölkerung angesehen werden kann«.
Liberale verhielten sich ruhig
Die Normenkontrollklage, die Rößner in Karlsruhe einreichen möchte, setzt allerdings voraus, dass sich ein Viertel der Mitglieder des Bundestags dafür begeistern kann. Ihre eigene Fraktion und die der Linken weiß Rößner hinter sich. Fehlen noch zwölf Stimmen. «Wir sind in Gesprächen«, sagt die rheinland-pfälzische Abgeordnete, «und ich bin zuversichtlich, dass es am Ende reicht.« Aus allen Lagern gebe es Unterstützung. So hält beispielsweise der SPD-Abgeordnete Hermann Scheer nichts vom Argument seines ehemaligen Parteivorsitzenden Kurt Beck, mit einer Klage in Karlsruhe «würden wir gegen uns selber klagen«.
Ausgesprochen ruhig haben sich im Fall des von Roland Koch mit Rückendeckung von Kanzlerin Merkel abservierten ZDF-Chefredakteurs die im Bund und vielen Ländern mitregierenden Liberalen verhalten. FDP-Chef Guido Westerwelle, der sich in Reden schon mal selbst als «Freiheitsstatue dieser Republik« feiert, hat man jedenfalls nicht als Kämpfer für die Rundfunkfreiheit erlebt.
Hans-Peter Kastenhuber |