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BERLIN - Die Regierung muss weitere Milliardenverluste einkalkulieren. In Koalitionskreisen rechnet man damit, dass das Bundesverfassungsgericht den Kindern von Hartz-IV-Empfängern höhere Sätze als bisher zubilligt.
Früher oder später hat ihn noch jeder Finanzminister erhalten - den Titel eines «Herrn der Haushaltslöcher«. Wolfgang Schäuble (CDU) kann sich schon mal darauf einstellen, dass er es bereits in seinem ersten Amtsjahr wird. 86 Milliarden Euro neue Schulden plus 14 Milliarden aus den Nebenhaushalten stehen jetzt schon fest. Und da darf auf dem Arbeitsmarkt noch nicht einmal Dramatisches passieren. Voraussichtlich Mitte 2010 wird Schäuble zusätzlich eine unangenehme «Nachnahmesendung« aus Karlsruhe erhalten, für die er eine Milliarde Euro oder mehr ausgeben muss.
Kritiker fordern mehr Geld
Vor dem Verfassungsgericht geht nämlich ein Verfahren zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder in seine Schlussphase. Die Juristen müssen über die Frage entscheiden, ob die 215 bis 287 Euro pro Kind und Monat (je nach Alter) ausreichen. Schlüssig begründen kann der Bund diese Zahl nicht, es handelt sich einfach um eine Ableitung des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene (359 Euro). Das ist den Kritikern zu wenig. Sie fordern mehr Geld. Die höchsten deutschen Richter scheinen grundsätzlich nicht abgeneigt. Das jedenfalls konnte man aus den Äußerungen von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der mündlichen Verhandlung hören. In Berlin kalkuliert man vorsichtshalber schon mal höhere Sätze ab Januar 2011 ein. Genau wird man es erst im Frühsommer wissen, wenn das Urteil voraussichtlich verkündet wird.
Die Entscheidung wird in jedem Falle teuer - selbst bei einer geringen Anhebung. Das hat mit der Vielzahl der Empfangsberechtigten zu tun. Schon 50 Euro mehr pro Monat für jedes der 1,7 Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern bedeuten jährliche Ausgaben von knapp einer Milliarde. Zugleich steht noch eine Klage wegen der Sätze für 650 000 alleinerziehende Hartz-IV-Bezieher an.
Der Bund verfügt kaum noch über Gestaltungsspielraum
So viel Geld wie das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt, wird das Karlsruher Urteil nicht verschlingen. Dieses Paket kostet 8,5 Milliarden Euro und steht heftig unter Beschuss. Aber die denkbaren neuen Mehrausgaben für die Kinder fallen ausgerechnet in einen Zeitraum, in dem Schäuble eigentlich als eiserner Sparer auftreten wollte. Erschwerend kommt hinzu, dass er ab 2011 die Neuverschuldung sowieso jährlich um rund zehn Milliarden Euro verringern muss. Dazu zwingen ihn die Schuldenbremse im Grundgesetz und die Vereinbarungen innerhalb der EU. All das zusammengerechnet, verfügt der Bund kaum noch über Gestaltungsspielraum. Es sei denn, er entschließt sich, an anderer Stelle zusätzliche Einnahmen zu schaffen.
Die besorgten Haushälter der Union rechnen dafür jetzt schon verschiedene Varianten durch. Bereits der erste zaghafte Versuch in diese Richtung - eine Debatte über die Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung - hat der CDU gezeigt, wie schwer das wohl durchzusetzen sein wird. Einhellig bezeichneten Opposition, Arbeitgeber und Steuerzahlerbund die Verteuerung der Lohnnebenkosten als denkbar schlechte Idee.
Wenn Karlsruhe gesprochen hat, muss sich die Politik daran halten
Die Anhebung der Hartz-IV-Sätze für Kinder, sollte sie denn kommen, muss innerhalb der Regierung wenigstens nicht groß diskutiert werden. Wenn Karlsruhe gesprochen hat, muss sich die Politik daran halten. Es bleibt allenfalls ein kleiner Gestaltungsspielraum. Ein paar Euro mehr oder weniger pro Kind - das dürfte die einzige freie Entscheidung des Kabinetts Merkel in dieser Frage sein.
Harald Baumer |