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Kaminkehrer müssen Daten aller Öfen erfassen

Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zwingt zu «Mammutaufgabe» - Markt öffnet 2013
 Kaminkehrer müssen Daten aller Öfen erfassen
Foto: Heider
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SCHWABACH - Das neue Bundes-Immissionsschutzgesetz, vom Deutschen Bundestag erst am 3. Dezember verabschiedet, beschert den Kaminkehrern eine «Mammutaufgabe». Dies wurde bei einem Gespräch mit dem Schwabacher Bezirkskaminkehrermeister Jürgen Stiller deutlich.

Der Öffnung des Marktes, nach der ab 2013 jeder Bürger das Recht hat, seinen Kaminkehrer selbst auszuwählen, sieht der Mann in der schwarzen Montur eher gelassen entgegen. «In der Regel haben wir zu unseren Kunden ein vertrauensvolles Verhältnis», sagt Stiller. Er ist überzeugt, «dass die Leute nicht unbedingt darauf erpicht sind, fremde Menschen in die Wohnung zu lassen». Da werde sich so viel nicht ändern, hält er den Ball flach.

«In nächster Zeit werden wir die noch nicht erfassten Einzelfeuerstätten, die im Stadtgebiet betrieben werden, notieren und deren Daten wie Standort, Hersteller und Typ registrieren», sagt Jürgen Stiller. Ziel der «Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes» sei es nämlich, die Luftbelastung durch Öfen und Kamine in Privathaushalten durch strengere Auflagen zu reduzieren.

Der Gesetzgeber habe Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid, die sich in Ballungsräumen wie München, Regensburg oder Augsburg bewährt haben, übernommen, erläuterte Stiller. Für Anlagen, die bereits bestehen, würden aber Übergangsfristen zur Sanierung und Anpassung an die Richtlinien gewährt.

Der Bezirkskaminkehrermeister rät allen Kunden, Unterlagen über Öfen und Brenner aufzubewahren. «Je mehr Informationen da sind, desto leichter tun wir uns bei der Einschätzung der Anlagen», sagt er.

Schließlich gehe es ja auch um die Frage, ob beispielsweise bei Öfen mit minderwertigerer Technik durch Filter nachgerüstet werden könne oder ob ein Brenner ausgetauscht werden müsse.

Rund 20 000 «Einzelfeuerstätten» - also Kachelöfen, Herde, Ölöfen oder Pelletheizungen - so schätzt Stiller seien in der Stadt in Betrieb. Sukzessive, also bei den üblichen Kaminkehrterminen, würden in den fünf Kehrbezirken die Daten erfasst. Eine große Herausforderung für die zehn Kaminkehrer und deren drei Auszubildenden.

Freier Markt kommt

Wenn ab Januar 2013 die Hauseigentümer das Recht haben, sich ihren Schornsteinfeger selbst auszusuchen, dann werden diese Daten weiter eine Rolle spielen. Sie geben nämlich Auskunft, welche Anlage in welchem Zeitraum überprüft und gemessen werden muss.

Sogenannte «Bevollmächtigte Bezirksbeauftragte» - sie werden von der Regierung von Mittelfranken europaweit ausgeschrieben und nach einem Punktesystem vergeben - werden bei Bedarf dann einen Bescheid erlassen, der Hausbesitzer dann auch verpflichtet, selbst für die Überprüfung ihrer Heizungsanlagen zu sorgen.

«Von einer Umkehr der Beweislast» spricht Jürgen Stiller da. Denn wenn bisher eine Heizung nicht rechtzeitig überprüft wurde und etwas passiert ist, dann stand der Kaminkehrer in der Regresspflicht. Ab 2013 müssen die Hauseigentümer selbst dafür sorgen, dass die Termine eingehalten werden. Wie das Auto zum Tüv, so müssen auch Öfen in regelmäßigem Abstand überprüft werden.

Zufriedenheit

An diesem Punkt setzen die Schornsteinfeger auf das gute Verhältnis, das sie in der Regel mit ihren Kunden pflegen. «Ein zufriedener Kunde bleibt bei seinem Kaminkehrer», ist Stiller überzeugt.

Und er glaubt auch nicht, dass die Kollegen aus Österreich oder Tschechien den Markt hier überschwemmen.

«Für die Honorarsätze, für die wir hier aufgrund der kurzen Wege arbeiten können, setzt sich niemand aus den benachbarten Ländern ins Auto», ist er überzeugt.

Arno Heider
6.1.2010
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