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NÜRNBERG - Der Nürnberger Notar Helmut Schallock ficht die Bundestagswahl im Land Bayern an und scheint nicht chancenlos zu sein. In einem juristisch ausgefeilten Einspruch an denBundestag legt er nach Informationen unserer Zeitung dar, dass der Ausschluss der Freien Union Gabriele Paulis von der Wahl verfassungswidrig gewesen sei. Bekommt das frühere CSU- und jetzige FDP-Mitglied Schallock Recht, dann muss die Bundestagswahl in Bayern wiederholt werden.
Es hing am 23. Juli 2009 um 17.55 Uhr - fünf Minuten vor Fristablauf - an einer einzigen Unterschrift. Die frühere Fürther Landrätin und CSU-Rebellin Gabi Pauli hatte es versäumt, das Protokoll der Versammlung zu unterzeichnen, in der die Liste der Freien Union für die Bundestagswahl in Bayern aufgestellt worden war.
War der Ausschluss ein Trick der CSU?
Die ebenfalls erforderliche Eidesstattliche Versicherung, dass alles mit rechten Dingen zugegangen war, hatte Pauli freilich ordnungsgemäß unterschrieben, doch selbst das Angebot der am Handy «zugeschalteten« Pauli, ihre Stellvertreterin vor Ort werde in letzter Minute in ihrem Namen das Protokoll unterzeichnen, wurde abgeschmettert.
Der bayerische Landeswahlausschuss, in dem Vertreter der gewählten Parteien sitzen, versagte der Freien Union am 31. Juli die Zulassung zur Wahl. «Eindeutig ein politischer Trick, hauptsächlich der CSU«, urteilt Jurist Schallock, «eine Willkürentscheidung, um unliebsame Konkurrenz auszuschalten.«
Knappes Aus für die Pauli-Partei
Und rechtlich angreifbar: Der Passus im Bundeswahlgesetz zur Unterschrift unter das Protokoll ist eine Soll-Vorschrift, dürfe also keineswegs dazu führen, eine Partei deshalb auszuschließen. Ganz zu schweigen davon, dass das Angebot, im Namen Paulis zu unterzeichnen, gültig gewesen wäre.
Am 6. August wies dann der Bundeswahlausschuss, in dem wiederum Vertreter der Parteien sitzen, die Beschwerde der Freien Union zurück. Hier allerdings waren die Politiker der SPD und der kleinen Parteien nicht mehr einer Meinung mit den CDU/CSU-Vertretern; die Abstimmung ergab ein Patt von 4:4 Stimmen. Aber ausschlaggebend war das Votum des Bundeswahlleiters Roderich Egeler, der Statistiker, aber kein Jurist sei, kritisiert der Beschwerdeführer aus Nürnberg.
Gravierender Eingriff in das Wahlrecht
Helmut Schallock (64) ist ein erfahrener Rechtsexperte und ein streitbarer Mann. Er hatte 2009 die CSU gegen sich aufgebracht, weil er (wie berichtet) öffentlich Konsequenzen aus dem Landesbank-Debakel und mehr innerparteiliche Demokratie gefordert hatte. Als der Bezirksvorstand der Senioren-Union (SEN) ihn zum Rücktritt drängte, trat Vorsitzender Schallock nach 42 Jahren aus der CSU aus. Ende November schloss er sich der FDP an.
Mit Gabriele Pauli und ihrer bunt zusammengewürfelten Freien Union hat Schallock eindeutig nichts am Hut. Doch er will eine Wiederholung der Bundestagswahl erreichen, weil er es für einen der gravierendsten Eingriffe ins Wahlrecht der Bürger hält, wenn eine Partei nicht zur Abstimmung zugelassen wird. «Ich engagiere mich hier ausschließlich im Interesse der Demokratie«, sagt der Notar im Gespräch mit unserer Zeitung. Schallock - damals noch in der CSU - erhob im August 2009 Verfassungsbeschwerde, mit dem Ziel, die Freie Union möge doch zugelassen werden.
Gab es Verfahrensfehler?
Aber die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts beschloss am 1. September, vier Wochen vor der Bundestagswahl, alle Beschwerden nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Wohlgemerkt: Das Gericht entschied gar nicht in der Sache, sondern berief sich auf die Bestimmungen im Bundeswahl(prüfungs)gesetz - eine gerichtliche Überprüfung des Ausschlusses einer Partei ist in der Bundesrepublik vor der Wahl nicht zulässig. Erst im Nachhinein kann der juristische Weg beschritten werden.
OSZE: «Das ist bedenklich«
Genau das hat Schallock nun auch getan. In seinem 45-seitigen Schriftsatz legt der Notar alle Argumente offen, denen zufolge die Ablehnung der Freien Union rechts- und verfassungswidrig war. Mehr noch: Der Nürnberger rügt genau jene gesetzliche Vorgabe, derzufolge vor einer Wahl kein Gericht angerufen werden kann. Nur die für das Wahlprüfungsverfahren und die Ausschüsse ausgesuchten Politiker dürfen über Beschwerden anderer Parteien befinden.
Bestätigt wird Schallock durch den eben vorgelegten Wahlbeobachtungsbericht der OSZE. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa hatte die Wahl begleitet und unter die Lupe genommen. Die 15 Experten aus 13Staaten kommen zum Schluss: Es sei «bedenklich und problematisch, dass die Gesetzgebung für die Zeit vor dem Wahltag keine juristische Überprüfung von Entscheidungen der Wahlorgane vorsieht« - im Gegensatz zu allen anderen EU-Staaten. Dies schränke den Zugang der Bürger zu effektiver Abhilfe ein und verletze die OSZE-Wahlgrundsätze und die Menschenrechtskonvention.
Schallock ist vom Erfolg überzeugt
Schallock hat sich mit kompetenten Rechtsprofessoren kurzgeschlossen, die seine Meinung teilen und Schützenhilfe angekündigt haben. Sein Einspruch beschäftigt den Wahlprüfungsausschuss des neuen Bundestages, der im Januar erst noch zusammentreten wird. 164 Proteste gegen die Wahl liegen vor, davon drei oder vier in der Sache der Freien Union. Schallock rechnet im Ausschuss mit einem Erfolg: Juristisch müsse ihm gefolgt werden. Beschließt dann auch der Bundestag in seinem Sinne, können nur noch 60 Abgeordnete aller Couleurs gemeinsam oder eine ganze Fraktion den Vorstoß zu Fall bringen.
Doch ob sich die CDU trotz aller rechtlichen Bedenken dazu durchringen würde, nur um der Schwester CSU aus der Klemme zu helfen? SPD, Grüne, Linke und wohl auch die FDP stünden auf der anderen Seite. Innerhalb von 60 Tagen, das steht fest, müsste dann in Bayern die Bundestagswahl wiederholt werden - dies könnte Mitte Mai der Fall sein.
Neuwahlen nur bei erheblichen Wahlfehlern
Bisher ist es in der Bundesrepublik noch zu keiner Wahlwiederholung gekommen. Das Bundesverfassungsgericht fordert dafür einen «erheblichen Wahlfehler«.
Dass der CSU eine Wiederholung nicht ins Konzept passen würde, scheint klar. Die dann zugelassene Freie Union würde in der Klientel der Christsozialen wildern und könnte der CSU bis zu neun Mandate abtrotzen.
Hans-Peter Reitzner |