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Fürth: Neonazi-Kundgebung sorgt weiter für Unmut

Bündnis gegen Rechtsextremismus hätte Verbot gerne gesehen
 Fürth: Neonazi-Kundgebung sorgt weiter für Unmut
Fürth
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FÜRTH - Auch fast vier Wochen nach der Neonazi-Kundgebung in der Fürther Südstadt kehrt keine Ruhe ein. Nach seiner ersten Sitzung im neuen Jahr hat das Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus erneut Vorwürfe gegen das städtische Ordnungsamt und die Polizei erhoben. Beide setzen sich vehement zur Wehr.

Einig sind sich die meisten Beteiligten wenigstens in einem Punkt: Die Kundgebung der rechtsradikalen «Freien Nationalisten Nürnberg« kurz vor Weihnachten am Kaiserplatz sei «verabscheuungswürdig« gewesen, wie es der städtische Rechts- und Ordnungsreferent Christoph Maier formuliert. Und auch bei der Einschätzung der Gegendemonstration von rund 800 engagierten Fürthern ist ein gewisser Konsens erkennbar. Maier spricht von einem «Erfolg«, das für die Organisation zuständige Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus von einem «Riesenerfolg«.

Nur wenig Gemeinsamkeiten

Damit aber enden die Gemeinsamkeiten. So können die Bündnis-Verantwortlichen zum Beispiel nicht verstehen, warum die «offensichtlich volksverhetzende« Veranstaltung (Motto: «Ausländerrückführung statt Integration«) nicht schon im Vorfeld verboten wurde.

Christoph Maier verweist auf die geltende Rechtslage. Eine Versammlung kann demnach nur untersagt werden, «wenn dadurch unmittelbar die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, Tatsachen vorliegen, dass der Veranstalter oder sein Anhang einen gewalttätigen Verlauf der Versammlung anstrebt oder Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden wird, die ein Verbrechen oder ein Vergehen zum Gegenstand haben«.

Willkür steht im Raum

All dies, so Maier, sei nicht der Fall gewesen, ein Verbot mithin nicht in Frage gekommen. «Es ist aus gutem Grund nicht in das Belieben der Behörde gestellt, das Versammlungsrecht willkürlich einzuschränken«, sagt Maier. Vor Gericht hätte Fürth deshalb nach seiner Überzeugung eine Niederlage einstecken müssen – wie schon im Fall wesentlich größerer NPD-Kundgebungen Anfang der Jahrtausenwende in der Innenstadt. Damals akzeptierte das von den Rechten angerufene Verwaltungsgericht noch nicht einmal die Tatsache, dass die Neonazi-Demo am Sitz der jüdischen Gemeinde vorbeiführte, als Argument für ein Verbot.

Unerwünschte Folgen

Niederlagen dieser Art haben in Maiers Augen ebenso schmerzliche wie unerwünschte Folgen: «Jedes obsiegende Urteil wird in der braunen Szene als Sieg gefeiert«, weiß der Jurist. «Wer angesichts dieser Rechtsprechung noch ein Verbot fordert, spielt der Propaganda der Neonazis in die Hände«, meint Maier.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt des Fürther Bündnisses bleibt der Einsatz eines eigens zur Verfügung gestellten VAG-Busses, mit dem die Neonazis von Nürnberg aus zum Veranstaltungsort gebracht wurden - eine Aktion, die viele der seit Stunden bei zweistelligen Minusgraden ausharrenden Gegendemonstranten mit Unmut quittierten. Polizei-Pressesprecherin Elke Schönwald beharrt jedoch auf der Notwendigkeit des Vorgehens. Die Einsatzleitung unter Federführung des stellvertretenden Nürnberger Polizeichefs Adolf Blöchl habe diese Option bereits vorab im gesetzlich vorgeschriebenen «Kooperationsgespräch« mit den Veranstaltern zur Diskussion gestellt.

Bequeme Anreise war nicht das Ziel

Zweck sei nicht etwa gewesen, den rund 50 «Freien Nationalisten« eine bequeme Anreise zu ermöglichen; vielmehr sei man rechtlich verpflichtet, genehmigte Kundgebungen - unabhängig davon, ob sie behagen oder nicht - zu gewährleisten. In Fürth habe man Zusammenstöße mit Linksextremen und Schaden für Unbeteiligte vermeiden wollen, und das möglichst effektiv, wie Schönwald sagt.

Deshalb sei man sogar erleichtert gewesen, als sich die Neonazis wegen des massiven Aufgebots von Gegnern kurzfristig für die Busvariante entschieden. Und der VAG sei man trotz öffentlicher Kritik«sehr dankbar«, dass sie den Transport ermöglichte, der sich als «polizeitaktisch sinnvoll« erwiesen habe. Und die Kosten? Seien den Neonazis von der VAG in Rechnung gestellt und von diesen auch bezahlt worden, versicherte die Polizeisprecherin.

Wolfgang Händel
15.1.2010
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