Schallende Ohrfeige für die Nürnberger Staatsanwaltschaft: Die Durchsuchung von Kanzlei und Wohnung eines Nürnberger Rechtsanwaltes im September 2009 war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Nürnberg/Fürth in einem Beschwerdeverfahren festgestellt.
Der betroffene Anwalt, Benjamin Schmitt, vertritt einen Angeklagten in einer Wirtschaftsstrafsache vor dem Landgericht. Am 17. August 2009 stellte er einen Befangenheitsantrag gegen die 12. Kammer - nachdem bekannt geworden war, dass das Geständnis eines Mitangeklagten seines Mandanten zumindest in Teilen auf dem Dienst-PC des Vorsitzenden Richters, Bernhard Germaschewski, verfasst worden war.
Die Staatsanwaltschaft betrachtete den Antrag damals als unzulässig, weil er vier Tage nach dem Vorgang - und damit nicht «unverzüglich» - bei Gericht eingegangen sei. Anwalt Schmitt hielt entgegen, er habe das Papier noch am 17. August mit seinem Mandanten in der U-Haft abstimmen müssen. Allein: Im Computer der JVA fehlte der Besucher-Eintrag. Daraufhin unterstellte die Staatsanwaltschaft dem Verteidiger versuchte Strafvereitelung, eröffnete Anfang September ein Ermittlungsverfahren und veranlasste die Durchsuchung der Kanzlei und der Privatwohnung Schmitts (die NZ berichtete).
Die 7. Strafkammer des Landgerichts als Beschwerdeinstanz stellt nun fest, dass die «Durchsuchungen rechtswidrig waren». Die Anordnungen waren «nicht nur unverhältnismäßig, sondern hätten schon deshalb nicht ergehen dürfen, weil ein Tatverdacht nicht bestand», so die Kammer. Selbst wenn Rechtsanwalt Schmitt am 17. August tatsächlich nicht bei seinem Mandanten in der JVA gewesen wäre, hätte sich «nicht der Verdacht einer (versuchten) Strafvereitelung ... zugunsten seines Mandanten ergeben».
Überdies verstießen die Durchsuchungen nach Ansicht der 7. Kammer auch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Sicherstellung eines Beweismittels, das einen «Nicht-Besuch» des Anwalts bei seinem Mandanten belegt hätte, «konnte ernsthaft nicht erwartet werden». Darüber hätte der Verteidiger gegebenenfalls sicher keine Notiz angefertigt.
Inzwischen steht längst fest, dass Benjamin Schmitt tatsächlich am 17. August seinen Mandanten besucht hat. Der Eintrag in der Gefängnis-EDV wurde gelöscht - von wem, dazu schweigt sich die JVA-Leitung bislang aus, sagt Schmitt, obwohl er schriftlich um Aufklärung gebeten habe. Er hat deshalb im Dezember bei der Staatsanwaltschaft München I Strafantrag gegen Unbekannt wegen Datenmanipulation und anderer Vorwürfe gestellt. Ein weiterer Strafantrag (u.a. wegen übler Nachrede) richtet sich gegen eine Nürnberger Staatsanwältin, die nach den Worten Schmitts Mitte September in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gesagt haben soll, der Anwalt stehe unter dem dringenden Tatverdacht der Strafvereitelung.
Überhaupt steht die Nürnberger Staatsanwaltschaft hier in keinem guten Licht da. Laut Benjamin Schmitt unternahm sie keinen Versuch, dem gelöschten Eintrag im JVA-PC nachzuspüren. Erst über einen katholischen Gefängnis-Geistlichen gelang es, die Prüfung der EDV-Protokolle auf dem JVA-Server in Straubing zu erwirken.
Tilmann Grewe |