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Ermittler im Demjanjuk-Prozess

«Strafe auch ohne Beweise»

 «Strafe auch ohne Beweise»
MÜNCHEN - Bei einer Beteiligung an Massenmorden in NS-Vernichtungslagern sieht der Ermittler im Fall Demjanjuk, Thomas Walther, eine Strafbarkeit auch ohne konkrete Beweise für einzelne Taten.

Der «eherne Grundsatz» in deutschen Strafverfahren, dass eine konkrete Tat ermittelt werden müsse, bedürfe in dem speziellen Fall der «industriell durchgeführten Massentötung» der Nazis einer Modifizierung, sagte Walther im Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk vor dem Landgericht München II. Der 89-Jährige soll als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen 1943 bei der Ermordung von 27 900 Juden in den Gaskammern geholfen haben.

«Todesfabriken» wie Sobibor seien eine einzigartige Situation gewesen, die bei der Etablierung des Grundsatzes von der Einzeltat jenseits der Vorstellung gelegen habe, sagte Walther. «Das Undenkbare war noch gar nicht gedacht worden.» Sobibor, einzig zum Massenmord an Juden gebaut, sei nicht gleichzusetzen mit Konzentrations- oder Arbeitslagern. Es habe in dem Lager nur zwei Gruppen gegeben: die wenigen, die dort beschäftigt waren, und die vielen Opfer. Deshalb sei er zu dem Schluss gekommen, «dass ich so einen Einzeltatnachweis in einer solchen Einrichtung nicht zu führen habe». Da die Tötung von Juden als hohe Aufgabe des deutschen Staates gesehen worden sei, seien diejenigen, die dabei eingesetzt waren, deutsche Amtsträger gewesen – auch wenn sie wie Demjanjuk nie Staatsbürger waren.

Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch beantragte erneut die Aussetzung des Verfahrens, weil er notwendige Akten nicht habe einsehen können. Zudem verlangte er, die Zeugenvernehmung auszusetzen. «Herr Dr. Busch, ich bitte, jetzt ruhig zu sein und den Zeugen reden zu lassen», rief der Vorsitzende Richter Ralph Alt, als Busch erneut unterbrach. Er drohte dem Anwalt mit dem Rauswurf aus dem Gerichtssaal. dpa
3.2.2010
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