 |
 |
|
|
| |
|

|
|
 |
Mein Zimmer gehört nur mir! |
| Jugendliche brauchen einen Raum, in dem sie tun und lassen können, was sie wollen |
| Mein Zimmer gehört nur mir! |
 |
| Bitte Bild anklicken! |
|
König im eigenen Reich oder nur Bewohner eines geliehenen Raums? Darüber, wie es im Jugendzimmer zugehen soll, klaffen in vielen Familien die Ansichten auseinander. Während Jugendliche sich in den eigenen vier Wänden ungehindert ausleben wollen, wünschen sich viele Eltern Einblick und Kontrolle. Konflikte bleiben da nicht aus.
Das eigene Zimmer hat große Bedeutung, sagt Tanya Wegberg, die ehrenamtlich für die Berliner Online-Jugendberatung Junoma arbeitet. Das Jugendzimmer sei der erste Ort, an dem sich Jugendliche zurückziehen können. Deshalb ist es nach Ansicht von Wegberg wichtig, dass Sohn oder Tochter dort so viel Gestaltungsspielraum wie möglich haben. Grenzen sieht sie nur bei baulichen Veränderungen: Zum Streichen der Wände beispielsweise sollten nur Farben verwendet werden, die sich hinterher wieder weiß übermalen lassen. Ansonsten sollten sich Jugendliche in ihrem Zimmer ruhig austoben können.
«Jugendliche haben ein Recht auf Privatsphäre», findet auch Beate Friese vom Jugendtelefon Nummer gegen Kummer in Wuppertal. Daher sollten sie einen Schlüssel für ihr Zimmer haben und abschließen dürfen. Oder die Familie vereinbart, dass vor dem Eintreten immer angeklopft wird.
Für Tanya Wegberg ist es schon eine Grenzüberschreitung, wenn Mütter in das Zimmer ihrer Töchter und Söhne gehen, um dort Wäsche abzulegen. «Außer in Notfällen sollte das Zimmer bei Abwesenheit nicht betreten werden», findet sie. Den Wäschestapel könne man auch auf die Türschwelle legen.
Gar keine Entschuldigung gebe es, wenn Eltern in Schreibtischschubladen oder persönlichen Dingen stöbern. Greifen sie so in die Privatsphäre ein, verletzten sie massiv das Vertrauensverhältnis. Es liegt aber auch am Jugendlichen, die Einhaltung der Privatsphäre einzufordern.
Was in den vier Wänden von Sohn oder Tochter passiert, geht Eltern nichts an. Dröhnt aber die Musik zu laut oder sitzt der Bewohner ständig vor dem Rechner, haben Eltern ein Recht, einzugreifen. Gleiches gilt, wenn der Jugendliche sich den ganzen Tag dort vergräbt. Absprachen über die Nachtruhe sind unerlässlich. Werden sie ignoriert, können Sanktionen sinnvoll sein. NINA APIN |
| 6.2.2010 |
 |
| ©
NORDBAYERN.DE |
|
|
|
| | | | |
|
 |
|
|