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| LOKALMELDUNGEN - TREUCHTLINGEN UND UMLAND |
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| Alkohol und Fasching – eine gefährliche Kombination |
Nur Narren fahren ,blau‘ |
| Polizei kontrolliert verstärkt – Treuchtlingen steht relativ gut da |
| Nur Narren fahren ,blau‘ |
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TREUCHTLINGEN (psh) – Es ist Fasching, und damit auch die Zeit feucht-fröhlicher Feiern und bisweilen heftiger Trinkgelage. Für die Polizei bedeutet die «fünfte Jahreszeit» dagegen meist Stress und Sonderschichten. Denn alle Jahre wieder setzen sich unvernünftige Autofahrer betrunken ans Steuer und landen entweder in einer der verstärkten Verkehrskontrollen, oder – mit etwas weniger Glück – im Straßengraben oder am nächsten Baum.
Auch in den vergangenen Jahren konnten es allen polizeilichen Appellen zum Trotz im Karneval etliche Narren nicht lassen: 134 Autofahrer wurden laut Polizeisprecher Bert Rauenbusch während der Faschingstage vom 14. bis 25. Februar 2009 in Mittelfranken mit Alkohol am Steuer erwischt, 58 davon mit mehr als 1,1 Promille – der Grenze zur Straftat. Im gleichen Zeitraum ereigneten sich 22 teils schwere Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss, bei denen vier Menschen ums Leben kamen.
Eine rühmliche Ausnahme bildete in den vergangenen Jahren jedoch die Altmühlstadt: Laut Polizeichef Gerhard Hohmann ist in Treuchtlingen bei den Alkoholsündern zur Faschingszeit «die Tendenz deutlich rückläufig». Heuer habe es «noch überhaupt keine Auffälligkeiten in Richtung Alkohol und Verkehr» gegeben – keine Unfälle nach Bällen und keine Verwarnungen oder Anzeigen nach Kontrollen. Und auch aus den Vorjahren sei ihm «nichts Gravierendes» in Erinnerung. Derzeit mache den Treuchtlinger Beamten vielmehr noch immer eher der Winter mit Schnee und Eis Probleme.
Das heißt allerdings nicht, dass die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter nachgelassen hat: «Über die heiße Faschingszeit verstärken wir auch in diesem Jahr wieder unser Personal und fahren Schwerpunkt-Einsätze», erklärt Hohmann. Wann und wo die Polizei die Tempo- und Alkoholsünder aus dem Verkehr ziehen will, könne er zwar «aus verständlichen Gründen» nicht bekanntgeben. An mindestens einem Tag werde es aber im Stadtgebiet und/oder dem Umland massive Kontrollen geben. Dazu werde die Belegschaft sowohl um eigene Kräfte als auch um Beamte des Ansbacher Einsatzzugs aufgestockt.
Empfindliche Strafen
Generell drohen Alkohol- und Drogensündern neben einem Fahrverbot und Punkten auf ihrem «Konto» in Flensburg saftige Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Dabei wurden die Mindeststrafen mit der seit Februar 2009 gültigen Reform des Bußgeldkatalogs verdoppelt: Bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder nachweisbarem Drogenkonsum sind mindestens 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und wenigstens ein Monat Fahrverbot fällig. Diese Sanktionen verdoppeln oder verdreifachen sich, wenn jemand bereits ein- oder mehrfach erwischt wurde. Der Verlust des Führerscheins hat zudem häufig berufliche Konsequenzen.
Noch teurer wird es für Verkehrssünder, die alkoholisiert oder unter Drogen in einen Unfall verwickelt werden oder mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut haben. Sie begehen eine Straftat und müssen sich dafür vor Gericht verantworten. Neben dem Eintrag in die Verkehrssünderkartei und einer hohen Geldstrafe bedeutet dies meist einen mindestens sechsmonatigen Führerscheinentzug.
Für die ganz Hartgesottenen mit mehr als 1,6 Promille geht es schließlich anschließend automatisch zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), bei der geprüft wird, ob der Verkehrssünder überhaupt geeignet ist, wieder ein Fahrzeug zu führen. Für Fahranfänger gilt überdies ohnehin ein absolutes Alkoholverbot.
Damit es nach den Faschingstagen ein vielleicht verkatertes, aber kein böses Erwachen gibt, rät die Polizei den feiernden Narren, bereits vor der Party oder dem Ball zu klären, wie sie nach Hause kommen, ohne selbst zum Lenkrad greifen zu müssen. Öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi seien allemal billiger als der Verlust des Führerscheins. Zur eigenen Sicherheit sollte außerdem niemand in ein Auto steigen, dessen Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen könnte.
Nicht zu unterschätzen ist schließlich auch der Restalkohol am nächsten Morgen: Der Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. Wer also nachts um 4 Uhr mit anderthalb Promille ins Bett fällt, hat morgens um 11 Uhr noch immer die Hälfte davon intus.
Patrick Shaw |
| 8.2.2010 14:23 MEZ |
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