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Lehrer von heute mit Methoden von gestern

Kopfnüsse, Ohrenziehen, «Schinkenpatschen«: Bewährungsstrafe für Konrektor
 Lehrer von heute mit Methoden von gestern
SCHWABACH - Elf Monate Haft, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Dazu eine Geldbuße von 5000 Euro. Diese Strafe sprach das Amtsgericht Schwabach am Dienstag gegen den Konrektor einer Schwabacher Grundschule aus. Er hatte im vergangenen Schuljahr Schülerinnen und Schüler seiner vierten Klasse mindestens sechsmal körperlich misshandelt.

Verletzt wurde bei den «völlig unangemessenen Erziehungsmethoden«, so Richter Reinhard Hader, zwar niemand. Doch leichte Kopfnüsse und das über das Knie legen mit angedeutetem Versohlen des Hintern waren offenbar an der Tagesordnung in der als schwierig geltenden Klasse.

An den Ohren gezogen

Fast hätte sich der 58-jährige Pädagoge, der in Nürnberg lebt, noch in die großen Ferien gerettet. Doch am 27. Juli 2009, dem fünftletzten Schultag, zog er einem Mädchen die Ohren lang, das trotz mehrfacher Ermahnung mit bunter statt mit weißer Kreide die Tafel bemalt hatte. Das Kind stürmte weinend auf die Toilette und sperrte sich dort ein. Der Lehrer entschuldigte sich später bei der damals Zehnjährigen für sein Verhalten. Doch das Mädchen erzählte die Geschichte zu Hause seiner Mutter. Die wandte sich an die Schulleiterin. Und so wurde der Fall aktenkundig.

Polizei und Staatsanwaltschaft förderten im Laufe der vergangenen Monate noch weitaus mehr Vorfälle ans Tageslicht. So soll der Lehrer raufende Kinder in den Schwitzkasten genommen haben, anderen soll er gegen den Oberarm geboxt haben.

Richter Reinhard Hader ließ gestern im Gerichtssaal fast drei Viertel der damaligen vierten Klasse als Zeugen aufmarschieren. Ein eindeutiges Bild ergab sich dadurch aber nicht. Bei vielen Kindern war der Angeklagte durchaus beliebt, etwa die Hälfte von ihnen hatte niemals Probleme mit ihm und beschrieb ihn als «nett«. Andere Klassenkameraden verstanden das «Schinkenpatschen«, das Hochheben am Hosenbund oder das an den Füßen hochhalten eher als Spaß denn als Strafe. Einige erzählten allerdings, dass er ihnen bisweilen «richtig weh getan« habe.

Grund genug für Staatsanwältin Carolin Schneider, für den Pädagogen eine elfmonatige Haftstrafe zu fordern. Die könne aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Schließlich seien zwar Grenzen überschritten worden. Doch von brutaler Gewalt könne natürlich nicht gesprochen werden.

Richter Reinhard Hader sah es ähnlich. «Auch wenn ich kein Pädagoge bin: Der Ansatz, wie Sie auf die Kinder zugehen, ist falsch«, schrieb Hader dem Pädagogen ins Stammbuch. «Die Zeiten, in denen es ein Züchtigungsrecht des Lehrers gab, sind vorbei. Ihre Methoden sind weder vom Recht noch von der Gesellschaft akzeptiert.«

Erschwerend komme hinzu, dass der 58-Jährige als Konrektor in einer Führungsposition gewesen sei. Und: Er war in einem ähnlichen Fall schon vor sechs Jahren mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Seinerzeit war das Verfahren jedoch gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Ein Freispruch zweiter Klasse also. «Spätestens da hätten Sie ihre grundsätzliche Einstellung überdenken müssen.«

Zugute hielt Hader dem Lehrer, dass er kein gewalttätiger Mensch sei, dass er niemals eine feindliche Haltung zu seinen Schülern gehabt habe. Der Angeklagte selbst, der die Vorwürfe zum Teil einräumte, sagte, «dass ich meine Schüler immer gerne gehabt habe.« Bei Konflikten habe er sich immer um pragmatische Lösungen bemüht. «Wenn ich dabei einem Schüler weh getan haben, dann tut mir das leid. Ich habe nie etwas Böses beabsichtigt.«

Die elfmonatige Bewährungsstrafe hat für den 58-Jährigen den Vorteil, dass er nicht automatisch seinen Beamtenstatus verliert. Ein Monat mehr, und das gesamte Lebenswerk wäre zerstört gewesen. Allerdings muss der Pädagoge zusätzlich zu dem Makel, jetzt vorbestraft zu sein, mit einem Disziplinarverfahren der Regierung rechnen. Derzeit jedenfalls unterrichtet er nicht.

Robert Gerner
10.2.2010
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