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TREUCHTLINGEN/BAD FÜSSING – Kürzlich wurde in Bad Füssing nach einer intensiven Weiterbildung an vier Leistungserbringer das Gütesiegel für »Vorbildliche Gesundheitsförderung am Kurort» verliehen, darunter auch an den Treuchtlinger Altmühlvital-Geschäftsführer Patrick Geiger. Der Geschäftsführer des Bayerischen Heilbäderverbandes (BHV), Rudolf Weinberger, zeigte sich erfreut, dass die Anzahl damit auf 71 Gütesiegel-Inhaber aus 62 Betrieben bzw. Institutionen bayerischer Heilbäder und Kurorte angestiegen ist.
Weinberger unterstrich bei der Verleihung, dass die bayerischen Heilbäder und Kurorte mit modernsten Kompetenzzentren für Kur, Rehabilitation und Medical Wellness Maßstäbe in der deutschen Gesundheitslandschaft setzten. Dabei seien Gesundheitsförderung und Prävention wichtige und tragende Säulen. Als Gesundheitspartner für aktive und gesundheitsbewusste Menschen bildeten Bayerns Heilbäder und Kurorte damit eine Basis für ein gesundes Leben.
Um die Gesundheit von Körper, Geist und Seele ganzheitlich zu fördern, wird die ambulante Kur in Bayern nach den Worten des BHV-Geschäftsführers durch verhaltenspräventive Maßnahmen der Gesundheitsförderung unterstützt. Letztere sei zu einem selbstverständlichen Element der ambulanten Kur in Bayern geworden. Verschiedenste Entspannungsformen, Bewegungstraining, Ernährungsseminare oder auch Raucherentwöhnung sollen den Kurerfolg sinnvoll und qualitativ ergänzen.
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung des BHV zum Gütesiegelerwerb ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Kurskonzepte für den eigenen Betrieb bzw. Ort. Und dies nicht nur im Rahmen einer ambulanten Vorsorgeleistung, sondern auch im Bereich der Prävention für gesundheitsbewusste Gäste und Einheimische, so Schulungsleiter Gerhard Winklhofer.
Das Gütesiegel »Vorbildliche Gesundheitsförderung am Kurort» ist das anerkannte Garantiezeichen für höchstmögliche Qualität in der ambulanten Kur in Bayern und steht für bewährte, erfolgreiche Konzepte der Gesundheitsförderung in den bayerischen Heilbädern und Kurorten. Darüber hinaus ist es Voraussetzung für die vollständige Abrechnung der gesundheitsfördernden Seminare im Rahmen der ambulanten Kur mit den gesetzlichen Krankenkassen.
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