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Für ein »freundlicheres Radelklima»

ADFC sieht erheblichen Nachholbedarf bei Lockerung der Benutzungspflicht für Radwege
 Für ein »freundlicheres Radelklima»
Foto: Hans-Joachim Winckler
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Einen »ersten Schritt in eine bessere Fahrradzukunft» ihrer Stadt sehen die Grünen Zirndorfs getan: Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), demzufolge Radler nur noch in Ausnahmefällen auf Radwege gezwungen werden dürfen, will die Bibertstadt das Radwegenetz einer Prüfung unterziehen. »Wir werden das im Lauf des Jahres in aller Ruhe überdenken», bestätigt Ordnungsamtsleiter Werner Schwab.

ZIRNDORF - Den Anstoß für die Diskussion gab der 2008 und 2009 entstandene Weg an Banderbacher- und Mondstraße. Seit Jahren hatten Elternbeiräte gefordert, dort über den Gehsteig hinaus einen Radweg anzulegen, damit die Kinder sicherer zu Haupt- und Realschule kommen. 250 000 Euro hat die Stadt Schwab zufolge in den Kombi-Weg am Straßenrand gesteckt. Gemäß Straßenausbaubeitrags-Satzung hatten die Anlieger 35 Prozent der Kosten zu tragen.

Doch nicht jeder Radler mag sich auf den Radweg zwingen lassen. Aber wenn das blaue Schild angebracht ist, muss er auf dem separaten Streifen fahren. Bis auf zwei Ausnahmen, etwa in der Albrecht-Dürer-Straße, an der das Parken auf dem Gehsteig erlaubt und deshalb die Mindestbreite für die Trasse nicht gesichert ist, haben Radler die Radwege zu nutzen.

Ob das in jedem Fall Sinn macht, steht für Zirndorfs Grüne auf einem anderen Blatt. Dass der Benutzungszwang spätestens seit dem VGH- Urteil vergangenen Jahres in mindestens 90 Prozent der Fälle nicht mehr rechtens ist, meint gar der Veitsbronner Olaf Tobiasch in seiner Funktion als Landkreis-Beauftragter des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Fürth.

»Präzedenzfall geschaffen»

Während das Thema in der Kleeblattstadt weitgehend abgearbeitet sei, macht er im Landkreis noch erheblichen Nachholbedarf bei den innerörtlichen Radwegen aus. Mit der Zirndorfer Diskussion sieht er eine »Art Präzedenzfall für den Landkreis Fürth geschaffen, der in vielen weiteren Gemeinden Nachfolgediskussionen nach sich ziehen muss und wird».

Initiator der Zirndorfer Debatte war ein passionierter Radler: »Größte Bedenken» am Benutzungszwang für den neuen Radweg hatte Udo Helmreich in einem Schreiben an das Ordnungsamt angemeldet. Der Weg sei gespickt mit Grundstücksausfahrten. Von rechtwinklig zum Radweg angeordneten Parkbuchten ragten Autohecks in die Trasse. »Unfälle sind hier vorprogrammiert.» Am Weg parkende Autos oder abgestellte Mülltonnen täten ein übriges, um Radler zu riskanten Ausweichmanövern auf die Straße zu nötigen.

Mangels Platz blieben die Radwege im Stadtgebiet ohnehin oft nur Stückwerk und zwängen Radler zum ständigen Wechsel zwischen Straße und Weg. Derlei »dient keinesfalls der Sicherheit sondern erfordert größte Vorsicht und ermöglicht nur ein sehr langsames Vorankommen», plädiert der Zirndorfer gegen den Benutzungszwang und »für ein freundlicheres Radelklima».

Argumente, die der Grüne Wolfram Schaa teilt. Spiegelten sie doch die Erkenntnis, dass Radwege nur eine vermeintliche Sicherheit böten. Gerade an Einmündungen und Kreuzungen komme es häufig zu Unfällen, wie die Statistik belege. Effektiver und sicherer sei der Straßenbereich: »Im gleichberechtigten Miteinander kann sich ein Mix ergeben, der das Verkehrsgeschehen insgesamt verlangsamt. Das wiederum könnte die Bereitschaft erhöhen, auf das Fahrrad umzusteigen», meint Schaa.

Das Argument der Scheinsicherheit allerdings bewertet Zirndorfs Bürgermeister Thomas Zwingel »als Totschlag-Argument. Wir bauen teure Radwege, um die Sicherheit zu verbessern, müssen über die Straßenausbaubeitrags-Satzung noch die Anwohner dafür zur Kasse bitten und hinterher dürfen wir nicht einmal verlangen, dass die Radler dort fahren - wo ist da noch die Logik?», hinterfragt er die Forderungen der Radler-Lobby.

Und Ordnungsamtschef Schwab hält die pauschale Übertragung des Richterspruchs zu einem Einzelfall in Regensburg auf alle Radwege für »sehr gewagt»: »Ich bezweifle stark, dass es ein Sicherheitsgewinn ist, wenn Radler auf dem Gehweg und auf der Straße unterwegs sind», meint er. Den Urteilsspruch als Generalklausel für alle Radwege anzuwenden, darum geht es dem ADFC-Beauftragten Tobiasch gar nicht: »Aber wir wollen, dass, so wie es bereits seit zwölf Jahren Rechtslage ist, genau hingeschaut und nicht nach Schema F jeder Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen wird.»

Für den Weg entlang von Banderbacher- und Mondstraße hat der Zirndorfer Verkehrsausschuss den Benutzungszwang nicht aufgehoben. In Abstimmung mit den Ampelschaltungen habe man über die neue Trasse Gefahrensituationen entschärft oder ausgeschlossen, weshalb die Benutzungspflicht zwingend geboten sei, hatte Ordnungsamtsleiter Schwab für diese Entscheidung geworben. Bei den im Zuge des Ausbaus der Leichendorfer Ortsdurchfahrt geplanten Radwegen soll Radlern nun allerdings die Nutzung freigestellt werden.

Dass ein »begeisterter Rennradler auf keinen Radweg zu zwingen ist, ist sowieso klar», meint Schwab. Dass ein solcher Radler ob dieser Ordnungswidrigkeit von der Polizei gestoppt worden wäre, das ist Schwab allerdings auch noch nicht zu Ohren gekommen.

Sabine Dietz
12.3.2010
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