ZIRNDORF - Die Stadt ist immer noch mit der Feinabstimmung zur Bebauung und Erschließung des Pinder-Areals beschäftigt. In seiner letzten öffentlichen Sitzung hatte der Stadtrat deswegen weitere Änderungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen in diesem Bereich abzusegnen.
Auf Grund von Anregungen bei der öffentlichen Auslegung hat die Stadt den Bebauungsplan-Entwurf für die so genannte Westspange zur Erschließung des Pinder-Areals noch einmal überarbeitet. Es soll nun der Ast zwischen der Banderbacher Straße sowie der Paul-Metz-Straße in Höhe Waldfriedhof nicht mehr ausgeführt, sondern die Straße (wie berichtet) auf den Abschnitt zwischen Rothenburger Straße über Schwabacher Straße bis zur Banderbacher Straße beschränkt werden.
Deswegen war, so die Vorlage des Bauamtes für das Plenum, die Eingriffsregelung neu zu berechnen, und die Ausgleichsmaßnahmen konnten entsprechend reduziert werden. Diese Maßnahmen wurden nun hauptsächlich im Banderbachtal vorgesehen, was das Bauamt als am sinnvollsten klassifizierte.
Auch im Plan für die Bebauung des Pinder-Areals wurden noch einmal Änderungen vorgenommen, die ebenfalls zumeist auf Anregungen während der Auslegung zurückgehen. So wurden an der vorgesehenen Straße Am Park Teile der ursprünglich als Wohnbauflächen ausgewiesenen Areale nun als Grünflächen dargestellt. Aus formalrechtlichen Gründen wurde auch die Parkvilla im Süden des Areals nun nicht mehr als Mischgebiet, sondern auch als Wohnbaufläche dargestellt.
Außerdem wurden eine Reihe von Festlegungen im Bebauungsplan neu dargestellt oder ergänzt. Sie betreffen den Lärmschutz oder Baugrenzen.
Wie immer machten die neuen Bebauungs-Festlegungen auch Änderungen des geltenden Flächennutzungsplanes notwendig. So galt es, die Reduzierung des Geltungsbereiches für den Plan Westspange ebenso aufzunehmen wie die veränderten Darstellungen der Bauflächen im Pinder-Park.
Sämtliche Beschlüsse zum Themenkomplex fielen ohne Diskussion und gegen die Stimmen der beiden Bündnisgrünen Kerstin Führes und Wolfram Schaa. Vorgelegen hatten zwar jeweils einstimmige Empfehlungen des Bau-, Grundstücks- und Umweltausschusses für das Plenum, sie waren aber zu Stande gekommen, weil die beiden im Ausschuss kein Stimmrecht haben. A.W. WIESERNER |