ZIRNDORF — Neuen Vorgaben des Staates folgend macht sich die Bibertstadt daran, die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die Kanalisation gesondert zu erfassen und zu berechnen. Ein entsprechender Beschluss fiel im Stadtrat einstimmig. Eingebracht hatten den Antrag die bündnisgrünen Plenumsmitglieder Kerstin Führes und Wolfram Schaa.
Mit dem Entschluss, umgehend mit den Vorarbeiten für die gesplitteten Gebühren zu beginnen, halse sich der Stadtrat eine Menge Arbeit auf, meinte Bürgermeister Gert Kohl in der Sitzung. Allerdings musste der Bürgermeister auch einräumen, dass es offensichtlich erforderlich ist, diesen erheblichen Aufwand auf sich zu nehmen.
Denn sowohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als auch das Bundesverwaltungsgericht - diesen bestätigend - haben festgestellt, dass die Kommunen zu diesem Splitting verpflichtet werden können. Sie hätten sowohl eine Gebühr für das in die Kanalisation eingeleitete Schmutzwasser wie für das von den Grundstücken abfließende Niederschlagswasser, das eigentlich nicht geklärt werden muss, aber das Kanalnetz belastet, zu berechnen. Sinn und Zweck der freistaatlichen Vorgaben sei es, so die Bündnisgrünen, eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung zu fördern und einen Anreiz zur Entsiegelung der Grundstücke, zur Regenwassernutzung mit Hilfe von Zisternen oder einer Versickerung vor Ort zu geben. Dem Grundwasser soll wieder mehr Regenwasser zugeführt, die Kanäle entlastet werden und Feuchtlebensräume wieder eine bessere Chance bekommen. Die Kommunen andererseits würden durch geringere Kosten für Hochwasservorsorge, Rückhaltebecken und neue Kanäle entlastet.
Aufwendig und zeitraubend
Eine Argumentation, der das Plenum einhellig folgte. So könnten die Abwassergebühren in Zukunft gerechter ermittelt werden, hieß es. Allerdings gab es auch Zweifel, ob diejenigen Grundstücksbesitzer, deren Areale weitgehend versiegelt sind, eine solche Neuberechnung gerechter fänden.
Im Klaren war sich das Plenum aber auch, dass es der Verwaltung mit der Ermittlung der Grundlage für diese neue Regelung eine ebenso aufwendige wie zeitraubende Vorarbeit aufbürdet. Zunächst muss der so genannte Schwellenwert ermittelt werden. Das heißt, die gesplittete Gebühr muss zwingend eingeführt werden, wenn die Beseitigung des Niederschlagswassers mehr als zwölf Prozent der Gesamtkosten für die Entwässerungseinrichtung ausmacht.
Stelle sich hier ein Ja heraus, geht es, so Kohl, darum, alle rund 6000 Einleiter im Stadtgebiet gesondert zu bewerten. Das setzt eine Überprü- fung jedes einzelnen Grundstücks unter möglichst gleichen Bedingungen voraus.
Was man sich damit aufbürdet, machte der Bürgermeister am Beispiel der Stadt Fürth deutlich: Hier ist man in der Verwaltung mit den Vorarbeiten schon rund zwei Jahre beschäftigt. Derzeit gehe die Stadt davon aus, dass es noch bis 2006 dauert, bis eine geänderte Abwassersatzung in trockenen Tüchern ist.
So beschloss der Stadtrat zwar jetzt, die notwendigen Aufgaben umgehend in Angriff zu nehmen, eine zeitliche Festlegung, wann sie abgeschlossen sein soll, wurde aber vermieden. Die Verwaltung soll dem Stadtrat über den weiteren Fortgang der Angelegenheit auf dem Laufenden halten. ADAMWALTER WIESERNER |