WEISSENBURG/ANSBACH - «Staatsangehörigkeit?, fragte Richter Klaus Körner bei der Verhandlung am Ansbacher Landgericht den Weißenburger. «Deutsches Reich, antwortete dieser im Brustton der Überzeugung. «Das gibt es nicht, befand der Richter knapp und wies die Protokollführerin an: «Schreiben Sie ,deutsch’ ins Protokoll. Doch der 40-jährige Kaufmann wollte sich damit nicht zufrieden geben. «Es gibt keinen Staat Deutsch. Ich bin Angehöriger des Deutschen Reiches. Doch Körner ließ sich davon nicht beeindrucken und beharrte weiterhin auf der «deutschen Staatsbürgerschaft. Das wiederum wollte der Weißenburger nicht hinnehmen und bat um eine erste Sitzungsunterbrechung, um einen schriftlichen Antrag formulieren zu können. Es sollten noch mehrere Sitzungsunterbrechungen und auch noch weitere schriftliche Anträge folgen. Um diese jeweils juristisch korrekt würdigen zu können, zog sich Richter Körner mit seinen beiden Schöffen jeweils zur Beratung zurück, was die Verhandlung merklich in die Länge zog. Und letztendlich blieb alles ergebnislos. Denn der letzte Antrag warf dem Richter vor, eine vorgefertigte Meinung zu haben und lehnte ihn deshalb wegen Befangenheit ab. Mit solchen juristischen Möglichkeiten lässt sich unser Rechtssystem durchaus einige Zeit blockieren. Denn nun muss ein anderer Richter über diesen Befangenheitsantrag entscheiden, bevor der Prozess weitergehen kann. Die Sache, um die es eigentlich gehen sollte, kam in den eineinhalb Stunden Verhandlung angesichts des Antrag-Spielchens des Angeklagten lediglich im eingangs beschriebenen Dialog bei der Feststellung der Personalien und bei der nachfolgenden Verlesung des Urteils vom Weißenburger Amtsgericht vom September vergangenen Jahres zur Sprache. Der Kaufmann verweigerte ohnehin weitergehende Aussagen zur Sache.
Berufung Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte er sich noch auskunftsfreudiger gezeigt und geschildert, wie er sich im Internet einen Führerschein und einen Personalausweis des «Deutschen Reiches bestellt hatte. Weil die Papiere den echten Dokumenten der Bundesrepublik Deutschland ähnelten, hatte ihn das Amtsgericht wegen des «Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe verdonnert. Dagegen legte der 40-Jährige Berufung ein, sodass die Sache nun vor dem Landgericht landete. Anders als bei der Verhandlung am Amtsgericht hatte sich der Angeklagte diesmal mit Godwin Bachmann aber einen Rechtsberater zur Seite geholt. Dieser taucht auf einschlägigen Internetseiten zu der Thematik im Zusammenhang mit dem «Reichsverwaltungsamt mehrfach auf. Das Gericht lehnte Bachmann ab, weil er kein Anwalt ist. Auch hier war die Folge ein schriftlicher Antrag - den das Gericht nach einer kurzen Beratung ablehnte. Was steckt nun hinter dem merkwürdigen Fall des Deutschen Reiches? Es gibt einige Menschen, die behaupten, das Deutsche Reich sei nicht untergegangen, die Bundesprepublik sei nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches und somit existiere dieses in den Grenzen von 1937 als Staat weiter. Auch der Vertrag der Deutschen Einigung von 1990 sei demnach ungültig. Und: Die Bundesrepublik sei völkerrechtlich erloschen. Wer das Grundgesetz nicht in- und auswendig kennt und auch kein studierter Historiker ist, kann durchaus leicht verwirrt werden von den diversen vermeintlichen Fehlern im System, mit denen die Deutschen-Reich-Anhänger argumentieren. Das Internet bietet dabei natürlich den idealen Nährboden für solch eine schräge Verschwörungstheorie. Doch: Alle Thesen lassen sich auch widerlegen (sehr aufschlussreich ist hier die Internetseite «www.krr-faq.de).
Führerschein auf Bestellung Aufbauend auf der Idee, das Deutsche Reich bestünde noch, haben sich inzwischen auch Reichskanzler, Reichspräsidenten und kommissarische Exilregierungen gefunden. Und zwar mehrere - und alle sehen in den jeweils anderen Scharlatane und Trittbrettfahrer. Was die Pseudo-Regierungen machen, bleibt nebulös. Auf Antrag stellen sie jedenfalls gegen entsprechende Gebühren Personalausweise und Führerscheine aus. Teilweise geben sie auch Staatsanleihen heraus. Insbesondere die Führerscheine sind hierbei natürlich besonders beliebt, weil sie auch Personen bekommen können, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Im Falle des 40-jährigen Weißenburgers ist das allerdings nicht der Fall - er hat seinen offiziellen, vom Landratsamt ausgestellten Führerschein lediglich verloren. Aber der Mann ist so überzeugt von der Theorie, dass er Bürger des Deutschen Reiches ist. Deshalb will er auch nur dessen Ausweis und Fahrerlaubnis benutzen. Inwieweit das Landgericht die Nutzung dulden wird oder nicht, bleibt abzuwarten. Zunächst muss nun über den Befangenheitsantrag des 40-Jährigen entschieden werden. Bei einem neuen Termin werden zudem sicher auch Zeugen geladen. Bei der jetzigen Verhandlung war darauf verzichtet worden, weil sich der Angeklagte ja vor dem Amtsgericht zur Sache geäußert hatte. Nachdem er dies nun vor dem Landgericht nicht mehr tun will, wird das den Prozessverlauf sicher noch zusätzlich in die Länge ziehen.
ROBERT MAURER |