ERLANGEN - Das hat überhaupt nichts mit Spaß zu tun: Bei einem Weinfest in Kalchreuth (Kreis Erlangen-Höchstadt) drängten zwei 21-Jährige einen Jugendlichen in eine Toilettenkabine und forderten ihn mit heruntergelassenen Hosen gewaltsam dazu auf, sie oral sexuell zu befriedigen. Als von außen jemand einzugreifen drohte, ließen sie von dem 14-Jährigen ab, zerrten kurze Zeit später aber einen anderen Jungen (18) in den engen WC-Raum und verriegelten die Tür. Als auch der sich sträubte, den beiden zu Willen zu sein, gaben sie ihr Vorhaben auf.
Gestern standen die befreundeten Täter - ein gelernter Koch sowie ein Koch-Azubi - wegen versuchter Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vor dem Jugendschöffengericht in Erlangen. Das Ganze tue ihnen «außerordentlich leid» und sei ihnen «verdammt peinlich», wie sich einer der Angeklagten ausdrückte. Man sei «halt sehr besoffen» gewesen. Richter Michael Fischer quälte vor allem eine Frage: «Wie kommt man auf eine derart abartige Idee?» Man müsse doch einen Grund haben, zwei Jungen so zu erniedrigen. Doch die Angeklagten, die vehement bestreiten, homosexuell zu sein, nannten das Ganze gestern einen Scherz, wenngleich sie heute einsehen, dass dieser gründlich daneben gegangen ist. Er wisse nicht, was sie damals geritten habe, sagte der zweite Angeklagte.
Offenbar war es den 21-Jährigen darum gegangen, den beiden ihnen vom Sehen bekannten Opfern, die sie für angehende Kerwa-Burschen hielten, einmal «zu zeigen, was Sache ist». Und da der 14- und der 18-Jährige zu den jungen Kirchweihbuben gehörten, die das Trinkfest ausgerichtet hatten, nutzten die Älteren ihre «Überlegenheit» aus. Richter Fischer verglich den Vorfall mit einer Art Aufnahmeritual, wie man es von der Feuerwehr kenne, wo junge Männer mit einem kalten Wasserstrahl abgespritzt würden, um dazuzugehören. Verteidiger Harald Straßner, der den «Scherz» der Angeklagten ebenfalls für «nicht lustig» erachtete, konnte sich die Entgleisung auch nur so erklären, «dass wir in einer vermehrt sexualisierten Gesellschaft leben». Aus einer Alkohollaune heraus (die Täter hatten um die zwei Promille Alkohol im Blut) sei eine fatale «Zweierdynamik» entstanden, die auf einem Spontanentschluss beruht habe.
Für Staatsanwältin Irina Schuhr war dies eine «äußerst hässliche Tat». Gemeinsam mit der Anklägerin und der Verteidigung waren sich die Richter gestern einig, dass hier aber gleichwohl eine Bewährungsstrafe von einem Jahr tat- und schuldangemessen, also ausreichend sei. Durch ihr Geständnis hätten die 21-Jährigen den Opfern einen Auftritt im Zeugenstand erspart. Die Sozialprognose für beide Täter sei günstig, sind sie doch nicht vorbestraft, familiär eingebunden und haben eine Arbeit.
Pluspunkte ernteten die Angeklagten auch dafür, dass sie sich bei ihren Opfern nicht nur gestern, sondern schon vorab entschuldigt hatten. Als Bewährungsauflage müssen sie jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an den 14-Jährigen und 250 Euro an den 18-Jährigen zahlen.
Susanne Stemmler |