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Zwickmühle Windkraft

Stadtrat von Gräfenberg begründet seine Position
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GRÄFENBERG (rd) - Der Stadtrat hält gegenwärtig eine Stellungnahme für oder wider Windkraftanlagen im Buchwald und der Flöss nicht für nötig. Sobald entsprechende Anträge vorliegen, werde darüber entschieden, heißt es in einer jetzt verabschiedeten Resolution des Stadtrats.

In der heftigen Debatte über Windkraftanlagen auf Gräfenberger Flur war den Kommunalpolitikern wiederholt vorgeworfen worden, nicht eindeutig Position zu beziehen. Grundsatzaussagen haben in einem Genehmigungsverfahren keine Bedeutung, hieß es dazu aus dem Rathaus. Die jetzt beschlossene Stellungnahme geht daher nur auf die sachlichen Gesichtspunkte ein.

Vorgeschichte: Im August 2008 stellten Franz Uhl von der Windkraft Projektierung GmbH & Co KG. aus Ellwangen und Eduard Mayerhuber vom Forstbetrieb Pegnitz für die Bayerischen Staatsforsten dem Stadtrat Gräfenberg eine Vereinbarung zur Errichtung von maximal vier Windkraftanlagen im Buchwald und maximal fünf Windkraftanlagen in der Flöss vor. Dann wurde das Thema Windkraft in der Fränkischen Schweiz zum Gegenstand kontroverser Diskussion. Gegner und Befürworter, Vertreter aus der Politik, Nachbargemeinden und Interessenverbände äußerten sich mit Grundsatzaussagen, die auch von der Stadt Gräfenberg angemahnt wurden.

Zwei Vorbehaltsgebiete

Für die Gräfenberger Politik ist maßgeblich, dass der Regionale Planungsverband für Oberfranken-West im Regionalplan im Gemeindegebiet Gräfenberg für die Windenergienutzung zwei Vorbehaltsgebiete, nämlich Nr. 12 und 13 bei Kasberg und im Raum Lilling/Kemmathen, ausgewiesen hat. Der Regionalplan schließt in den übrigen Gebieten der Region überörtliche Vorhaben zur Windenergienutzung in der Regel aus.

Die Stadt Gräfenberg hat in den Jahren 2002 und 2003 Anträge auf Herausnahme der beiden Vorbehaltsflächen für Windkraft aus dem Regionalplan gestellt. Diese Anträge wurden im Juli 2005 abgelehnt, weil am gesamträumlichen Konzept festgehalten werden sollte. Die Stadt Gräfenberg hat deshalb in keinem Plan weitere Flächen für Windenergienutzung ausgewiesen. Die im Regionalplan dargestellten Vorbehaltsflächen im Gemeindegebiet werden von allen Stadträten wegen der Nähe zu Wohnbebauungen und den damit verbundenen Immissionsproblemen abgelehnt.

Die von der Firma Uhl ins Auge gefasste Fläche im Buchwald wird von einem Teil der Stadtratsmitglieder im Bekenntnis zu erneuerbaren Energien für geeignet gehalten. Die Fläche Flöss dagegen wird wegen der deutlicheren Wirkung auf das Landschaftsbild abgelehnt.

Mit Vertretern der Regierung wurde deshalb diskutiert, ob im Bereich des Buchwalds solche Flächen ausgewiesen, im Gegenzug dafür die im Regionalplan dargestellten Flächen gestrichen werden könnten. Die Regierung beurteilt diesen Tausch als problematisch. Wegen ihrer Funktion für den Naturhaushalt, den Arten- und Biotopschutz, die landschaftsbezogene Erholung und die Forstwirtschaft sollten keine Waldgebiete ausgewählt werden. Da der Buchwald zumindest teilweise im Landschaftsschutzgebiet liegt, sei die grundsätzliche Eignung dieser Waldfläche fraglich.

Keine konkreten Pläne

Vor diesem Hintergrund ist die Stellungnahme der Stadt Gräfenberg zu sehen. Darin heißt es, dass weder der Stadt noch den Genehmigungsbehörden konkrete Anträge der Firma Uhl vorliegen, über die Beschluss zu fassen ist. Von der Firma Uhl gibt es auch noch keine Absprache mit dem Landratsamt oder der Regierung. Sobald derartige Anträge eingereicht sind, werde die Stadt Gräfenberg darüber entscheiden oder beim Landratsamt Antrag auf Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu stellen, damit entsprechende Planungen der Gemeinde in die Wege geleitet werden können.

Zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet Gräfenberg jedoch ausdrücklich auf generelle Grundsatzaussagen zu Windenergienutzungen, da diesen Aussagen keinerlei rechtliche Bedeutung zukommt. Der Freistaat Bayern wird aufgefordert, auf die Bayerischen Staatsforsten einzuwirken, wonach diese keine Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Gemeinden bereitstellen soll.
6.3.2009
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